Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AM1 – Albert Mrijaj (B2B)
Stand: 15.12.2025
Anbieter: AM1 – Albert Mrijaj, Karlsruher Straße 91A, 74889 Sinsheim, Deutschland
Kontakt: albert@am1.de | +49 1522 3601054
1. Geltungsbereich, Rangfolge, Unternehmerklausel
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen AM1 („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich/ in Textform etwas Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Ausschließlich B2B: AM1 schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AM1 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Geltung erfolgt nur bei ausdrücklicher Zustimmung von AM1 in Textform (E-Mail genügt).
1.4 Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuell unterschriebener Vertrag / Leistungsbeschreibung, (2) Angebot, (3) diese AGB. Bei Widersprüchen gilt die höhere Rangstufe.
2. Begriffe und Grundlogik der Zusammenarbeit
2.1 „Leistung“ sind sämtliche von AM1 vereinbarten Tätigkeiten und Ergebnisse (z. B. Videos, Fotos, Websites, Designs, Konzepte, Kampagnen-Setups, Account-Betreuung, Beratungstermine).
2.2 Werk-/Dienstleistungsanteile: Je nach Projekt können Werkleistungen (z. B. fertiges Video, Website, Grafik) und/oder Dienstleistungen (z. B. Betreuung, Beratung, Kampagnenführung) vorliegen. Maßgeblich ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Vertrag/Angebot.
2.3 Kein Erfolg geschuldet: Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet AM1 nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
3. Leistungsumfang, Änderungen (Change Requests)
3.1 Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus Vertrag/Angebot/Leistungsbeschreibung.
3.2 Änderungswünsche/Mehrleistungen: Jeder Wunsch, der über den vereinbarten Umfang hinausgeht (z. B. zusätzliche Versionen, zusätzliche Drehtage, neue Seiten/Unterseiten, zusätzliche Formate, zusätzliche Anzeigen-/Kampagnenstrukturen), ist ein Change Request und wird gesondert vergütet und/oder führt zu Zeitplananpassungen.
3.3 AM1 ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Cutter, Motion Designer, Sprecher, Models) einzusetzen.
4. Vertragsschluss, Kommunikation
4.1 Der Vertrag kommt regelmäßig durch Unterzeichnung eines PDF-Vertragsdokuments zustande.
4.2 Soweit im Angebot ausdrücklich vorgesehen, kann eine Annahme auch in Textform erfolgen (E-Mail/WhatsApp). AM1 kann in diesem Fall eine nachträgliche Unterzeichnung verlangen.
4.3 Der Kunde benennt einen zuständigen Ansprechpartner. Für AM1 ist Ansprechpartner und Projektverantwortlicher Albert Mrijaj, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Vergütung, Fälligkeit, Retainer, Zurückbehaltungsrecht
5.1 Es gelten die vereinbarten Festpreise pro Projekt oder monatlichen Retainer.
5.2 Einmalige Projekte:
a) 50 % Anzahlung sofort nach Vertragsschluss (sofort fällig).
b) 50 % Schlusszahlung nach Projektabschluss; Zahlungsziel 14 Tage.
5.3 Monatliche Retainer: Abrechnung jeweils zum 01. eines Monats, Zahlungsziel 7 Tage.
5.4 Leistungsaussetzung bei Verzug: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist AM1 berechtigt, Leistungen und Auslieferungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Beträge auszusetzen. Fristen verlängern sich entsprechend; AM1 gerät dadurch nicht in Verzug.
5.5 Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte ausüben.
6. Mitwirkungspflichten, Zugänge, Annahmeverzug
6.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Freigaben sowie Zugänge (inkl. Admin-/Manager-Rechten) rechtzeitig, vollständig und funktionsfähig bereit.
6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von AM1. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich angemessen.
6.3 Annahmeverzug: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z. B. fehlende Zugänge, fehlende Freigaben, wiederholte Termin- oder Feedbackausfälle), ist AM1 berechtigt,
a) Leistungen zu pausieren,
b) Mehraufwand gesondert abzurechnen,
c) eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen.
7. Termine, Terminlogik, Ausfallregelungen
7.1 Für Drehs/Termine unterbreitet AM1 in der Regel 3 Terminvorschläge. Kommt keiner zustande, erfolgt nach 7 Tagen eine zweite Runde mit weiteren 3 Terminvorschlägen.
7.2 Kommt trotz zweier Terminrunden kein Termin zustande, liegt regelmäßig Annahmeverzug des Kunden vor (vgl. Ziff. 6.3). AM1 ist dann insbesondere berechtigt, den Projektplan anzupassen, Mehraufwand zu berechnen und/oder nach Nachfristsetzung zu kündigen/abzurechnen.
7.3 Absage < 48 Stunden vor Dreh: Sagt der Kunde einen Drehtermin innerhalb von 48 Stunden vor Beginn ab, schuldet er 40 % des Projektvolumens als pauschalierten Schadensersatz zzgl. bereits angefallener Fremdkosten (z. B. Location, Technikmiete, Models, Reisekosten).
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass AM1 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; AM1 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8. Korrekturschleifen, Feedbackfristen, Abnahme
8.1 Enthalten sind maximal 2 Korrekturschleifen im vereinbarten Umfang.
8.2 Korrekturwünsche sind innerhalb von 3 Kalendertagen nach Übergabe in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die jeweilige Korrekturmöglichkeit als verbraucht; weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
8.3 Zusätzliche Korrekturen/Änderungen werden mit 100 € netto pro Stunde berechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
8.4 Abnahmefiktion (7 Tage): Wird innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe kein wesentlicher Mangel in Textform gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
9. Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Rohdaten, Referenzen
9.1 Rechteübertragung erst nach Zahlung: Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte erst nach vollständigem Zahlungseingang (Anzahlung + Schlusszahlung bzw. Retainer vollständig).
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei AM1. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur für interne Prüf-/Abstimmungszwecke gestattet.
9.3 Rohdaten: Eine Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Fotos, Videorohmaterial, Projektdateien) erfolgt nur auf Wunsch und gegen Zusatzvergütung in Höhe von 50 % des jeweiligen Projektvolumens, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
9.4 Referenz-/Eigenwerberecht: AM1 darf Leistungen und Ergebnisse (auch die Zusammenarbeit als solche) als Referenz und für Eigenwerbung (Website, Social Media, Pitch, Showreel) nutzen.
Ein Veröffentlichungs-Embargo oder eine Geheimhaltungs-/Sperrvereinbarung hierzu bedarf der Textform und muss vor Veröffentlichung mitgeteilt werden.
10. Plattformen, Accounts, Drittanbieter, Zugriffe
10.1 Soweit AM1 Plattformen/Tools des Kunden nutzt (Meta, Google, TikTok, LinkedIn, CMS/Hosting, Newsletter, CRM etc.), stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge und Rechte bereit.
10.2 AM1 übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Beschränkungen oder technische/operative Maßnahmen von Drittplattformen und Dienstleistern, insbesondere nicht für Kontosperrungen, Reichweiten- oder Algorithmusänderungen, Anzeigenablehnungen, Limitierungen, Policy-Änderungen, Tracking-/Attributionsabweichungen oder Ausfälle.
10.3 Werbebudgets/Media Spend sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der AM1-Vergütung.
11. Rechtliche Verantwortung des Kunden (Inhalte, Claims, Datenschutz)
11.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Aussagen (u. a. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Impressum, Produkt-/Gesundheitsclaims, Preisangaben, Pflichtinformationen).
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, Inhalte und Werbeaussagen vor Nutzung/Veröffentlichung eigenständig auf rechtliche Richtigkeit prüfen zu lassen. AM1 erbringt keine Rechtsberatung.
11.3 Der Kunde stellt AM1 von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte/Angaben des Kunden geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern AM1 die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich verursacht hat.
12. Keine Erfolgsgarantie
12.1 AM1 übernimmt keine Garantie für Leads, Umsatz, Gewinn, Reichweite, Conversions, Rankings, Freigaben durch Plattformen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
12.2 Aussagen zu „Erfahrungswerten“, „Best Practices“, Einschätzungen oder Prognosen sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar.
13. Tippgeberprovisionen (variabel)
13.1 Tippgeber-/Vermittlungsprovisionen können prozentual oder pauschal, einmalig oder laufend vereinbart werden. Es gilt ausschließlich die jeweilige individuelle Vereinbarung (Textform genügt).
13.2 Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn die Zahlung des geworbenen Kunden bei AM1 eingegangen ist (Zahlungseingangsprinzip), soweit nicht abweichend vereinbart.
14. Projektabbruch, freie Kündigung durch den Kunden
14.1 Kündigt/stoppt der Kunde ein Projekt ohne wichtigen Grund (freie Kündigung), stellt AM1 die Arbeit ein.
14.2 In diesem Fall kann AM1
a) die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und
b) zusätzlich 80 % des vereinbarten Projektvolumens als pauschalierten Schadensersatz verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AM1 ein geringerer Schaden entstanden ist; AM1 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
15. Haftung
15.1 AM1 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AM1 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Produktionsausfälle, Reputationsschäden – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15.5 Höhere Gewalt / Krankheit / Technik: AM1 haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Plattformen/Providern/Hosting oder sonstiger technischer Störungen, sofern AM1 diese nicht zu vertreten hat.
16. Vertraulichkeit (beidseitiges NDA)
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
16.2 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich
a) bereits öffentlich bekannt waren,
b) ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen (hier ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren).
16.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt fort, mindestens jedoch über das Vertragsende hinaus.
17. Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV)
17.1 Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für seine Systeme, Daten und Inhalte.
17.2 Soweit AM1 personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Zugriff auf Ad-Accounts, CRM, Newsletter-Tools), schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
18. Laufzeit & Kündigung (Retainer)
18.1 Laufende monatliche Zusammenarbeiten können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten in Textform gekündigt werden. Kündigung per E-Mail an albert@am1.de ist ausreichend.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Schlussbestimmungen: Recht, Gerichtsstand, Salvatorik, Textform
19.1 Es gilt deutsches Recht.
19.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Sinsheim. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
19.3 Textform: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form zwingend ist.
19.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.